Regelungen für eine Bestattung zu Corona-Zeiten

Die Friedhofsverwaltung der Stadt Konstanz hat folgende Regelungen getroffen:

Corona Pandemie – 

Regelungen für die Handhabung der Bestattungsfeierlichkeiten auf den Friedhöfen der Stadt Konstanz – Stand 03.Juni 2020

Auf Grundlage der Verordnung des Kultusministeriums BW über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (vom 03.06.2020) im Bereich von Gottesdiensten und religiösen Veranstaltungen sowie Bestattungen werden folgende Regelungen festgelegt: 

1. Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete sind unter freiem Himmel mit höchstens 100 Personen zulässig. Der oder die Geistliche bzw. Trauerredner oder Trauerrednerin ist auf den teilnehmenden Personenkreis nicht anzurechnen. Bestatter und weitere Helfer sind ebenso nicht anzurechnen, wenn sie mit der Trauergemeinde nicht in unmittelbaren Kontakt treten. 

2. Ort der Zusammenkunft für die Bestattungsfeierlichkeit ist die Grabstätte. 

3. Das Tragen einer Mund-/Nasenbedeckung wird empfohlen. Wo immer möglich, ist ein Abstand von 1,5 Meter von Person zu Person einzuhalten, ausgenommen sind Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft miteinander leben und bei hilfsbedürftigen Personen. 

4. Die Trauer- und Aussegnungshallen bleiben für Veranstaltungen und Zusammenkünfte bis auf Widerruf geschlossen. Hiervon ausgenommen sind Abschiednahmen in Aufbahrungsräumen, wobei die Besichtigung der Leiche durch mehrere Personen gleichzeitig untersagt ist. 

5. Die Bestattungsinstitute und Beauftragte der Friedhofsverwaltungen werden gebeten, in den Angehörigengesprächen und bei der Begleitung der Bestattungsfeier auf die Einhaltung der dargestellten Regelungen hinzuwirken. 

Diese Regelungen treten am 04.06.2020 in Kraft. Gleichzeitig werden die vorangegangenen Regelungen vom 06.05.2020 aufgehoben. Weitergehende ortspolizeiliche Anordnungen bleiben vorbehalten. 

gez. / Friedhofsverwaltung Stadt Konstanz