Vorsorge
Nutzungsrechterwerb zu Lebzeiten
Nutzungsrechterwerb zu Lebzeiten
Die Vorsorge zu Lebzeiten besitzt viele Vorteile: Zum Einen handeln Sie ohne Not und damit selbstbestimmt, zum Anderen entlasten Sie sich und Ihre Nachkommen und Verwandten, indem Sie den in Ihren Augen stimmigsten Ort für Ihre Bestattung vorausbestimmen. Diese Voraussicht schafft oftmals eine große Beruhigung für alle Betroffenen.
Sollte Sie sich schon zu Lebzeiten dazu entschlossen haben, für sich oder Ihre Angehörigen das Nutzungsrecht für einen Urnenplatz an einem Ruhebaum zu erwerben, dann besteht bei der Vorgehensweise kein zeitlicher Druck und es muss keine Bestattungsinstitut hinzugezogen werden.
Bitte kontaktieren Sie uns für einen unverbindlichen Beratungstermin im Ruhewald oder in unseren Räumlichkeiten auf der Insel Mainau, damit wir uns in Ruhe kennenlernen und über Ihre Vorstellungen sprechen können. Bei diesem Gespräch geht es auch darum zu klären, ob Sie das Nutzungsrecht für einen oder mehrere Urnenplätze an einem Gemeinschaftsbaum oder für einen Familienbaum mit 6 Urnenplätzen erwerben möchten.
Die Auswahl des Ortes des Ruhebaums und des dazugehörigen Urnenplatzes/der Urnenplätze erfolgt dann selbstverständlich vor Ort im Mainau Ruhewald. Wenn Sie es wünschen kann der Mainau Förster für spezifische Fragen hinzu gebeten werden.
Übrigens: Durch den Erwerb des Nutzungsrechts eines oder mehrerer Urnenplätze zu Lebzeiten obliegt es Ihnen allein, Ihren Platz oder Ihre Plätze auch Angehörigen oder Freunden für eine Bestattung zu überlassen.