Aufwendungen
Informationen zum Nutzungsrechterwerb
Informationen zum Nutzungsrechterwerb
Bei einem akuten Trauerfall erwerben die Angehörigen das Nutzungsrecht an einer Grabstelle.
Das Nutzungsrecht an der Grabstätte wird für 30 Jahre erworben.
Dem Käufer einer Grabstelle oder eines Familienbaums steht es frei diesen auch anderen Personen zu überlassen.
Die Beigesetzten müssen nicht Einwohner der Gemeinde gewesen sein.
Auf Wunsch wird am Baum eine Plakette angebracht. Sie kann (muss aber nicht) folgendes beinhalten:
Sowohl Familienbäume als auch Gemeinschaftsbäume sind in fünf verschiedene Ruhebaum-Kategorien unterteilt. Die Kategorie und damit auch der Preis richtet sich vorranging nach Art des Ruhebaums, also auch ob es sich um einen solitären, im Umfang besonders starken Baum wie z.B. eine Eiche handelt oder ob der Baum eine besondere Charakteristik aufweist. Seesicht oder ein offener Blick auf die Basilika und Wallfahrtskirche in Birnau auf der anderen Seeseite sind weniger entscheidend. Eine weitere Kategorie bilden zum Beispiel Weichlaubhölzer im Inneren des Waldbestands.
So findet sich in jeder der fünf Ruhebaumkategorien sicher ein Exemplar, welches wie bestimmt ist für diejenige oder denjenigen, den Sie im Mainau Ruhewald bestatten möchten.
Genauere Informationen zu den Ruhebaumkategorien finden Sie hier.
Die Nutzungsgebühr umfasst die Bereitstellung der Infrastruktur des Mainau Ruhewaldes und das Nutzungsrecht an einem oder mehreren Urnenplätzen. Die Nutzungsrechte werden für einen Zeitraum von 30 Jahren vergeben und können bei Bedarf verlängert werden.
Für zusätzliche Grabstellen an einem Familienbaum werden pro Grabstelle 1/6 der Gebühr der entsprechenden Kategorie berechnet.
Im Wald sind die Bäume je nach Kategorie farbig gekennzeichnet:
Neben den Benutzungsgebühren fällt einmalig eine Beisetzungsgebühr von 755,90 € an.
Diese beinhaltet folgende Leistungen: